Montag, 5. Mai 2008:Kirche & Krieg 3:Nach dem 2.Weltkrieg

Das Ende des 2. Weltkrieges mit mehr als 60 Millionen Toten (im 1. Weltkrieg waren es schon 10 Millionen Kriegsopfer gewesen) führte zu einem verbreiteten Erschrecken, auch in den Kirchen, die die kämpfenden Fronten auf allen Seiten ideologisch unterstützt hatten (selbst in der atheistischen Sowjetunion Stalins seit dem Ausrufen des „Großen Vaterländischen Krieges“). Der Ökumenische Rat gab 1948 die Forderung heraus: „Krieg darf nach Gottes willen nicht sein!“ Bedenklich ist, dass diese Überschrift als Stellungnahme des Welt-Protestantismus ausgegeben wird, allerdings wird heute der Zusammenhang dieses Satzes in der Kirchen-Erklärung nicht beachtet. Denn nach der eben genannten Überschrift werden drei Positionen aufgezählt, die sich damals in der Weltkirche vorfanden: a) Ein moderner Krieg mit allumfassenden Zerstörungen kann für einen Christen niemals ein Akt der Gerechtigkeit sein. b) Weil es gegenwärtig unparteiische und überregionale Instanzen nicht gibt, ist der Krieg das letzte Mittel, um dem Recht Geltung zu verschaffen und es ist Pflicht des Christen, das Recht mit der Waffe in der Hand zu verteidigen, wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt. c) Andere lehnen jeden Krieg grundsätzlich ab, weil Gott von ihnen verlangt, bedingungslos gegen den Krieg und für den Frieden Stellung zu nehmen. Die Versammlung stellt diese drei Positionen als heute mögliche in der Weltkirche nebeneinander und sagt: „Derweil darf die Kirche nicht aufhören, alle, die eine dieser drei Meinungen mit Ernst vertreten, und die bereit sind, sich von Gott erleuchten zu lassen und sich seinem Willen unterwerfen, als ihre Brüder und Schwestern anzusehen.“
Während auf der einen Seite die These vom „gerechten Krieg“ abgelehnt wurde, entstand in der Dritten Welt eine neue Variante einer Rechtfertigung des bewaffneten Aufstandes gegen Unrechtregime. Zu dem radikalen Waffenverzicht der traditionellen „Friedenskirchen“ (wie Mennonieten, Quäker und Brüderkirchen) konnten sich die westlichen Großkirchen nicht durchringen. Traditionelle Begründungen eines „gerechten Verteidigungskrieges“ galten auch für die Beteiligung an atomarer Abschreckung. Die evangelische Militärseelsorge in der Bundeswehr arbeitete sogar unter dem Militärgeneraldekan Reinhard Gramm einen „Bedingungsrahmen“ aus, der die Lehre vom „gerechten Krieg“ letztlich weiterführte. Die innerkirchlichen Diskussionen verlagerten sich auch auf den „gerechten Frieden“ – insgesamt kann man feststellen, dass die „Friedensbewegung“ mit der Forderung nach Frieden an Zustimmung und Beteiligung der Bevölkerung zunahm, letztlich aber unpolitisch war, weil sie nicht nach den Ursachen der Entstehung von Kriegspotenzialen und deren Überwindung fragte. Sie ist mit einiger Berechtigung der „Gesinnungsethik“ zuzuordnen.

 

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